Behandlungsrahmen
- Wir bieten die Möglichkeit, die verschiedenen Abhängigkeitserkrankungen in einem ambulanten Rahmen zu behandeln.
- Eine Berufstätigkeit kann weiter erhalten bleiben. Das soziale Umfeld bleibt bestehen und bei Bedarf können die Angehörigen mit in den Therapieprozess einbezogen werden.
- Grundlage sind die wöchentlichen Gruppentherapiesitzungen und die regelmäßigen Einzelgespräche.
Voraussetzungen
- Sie benötigen eine gültige Kostenzusage vom Rentenversicherungsträger oder von den Krankenkassen
- Ihre zuständige Suchtberatung wird mit Ihnen gemeinsam das Antragsverfahren durchführen
- Vorgespräche mit den zuständigen Suchttherapeuten
Wenn wir ein Ziel vor Augen haben, stellt auch ein steiler oder steiniger Weg kein Hindernis dar.
(Deutsches Sprichwort)